Wichtiges


 Neue Version: http://www.sperr-notruf.de

Wenn ihr Problem mit Telekom habt, es gibt einen spezielle Beratung / Service in DGS


Ab Juli 2005

Zum Beispiel, wenn du Handy, oder EC-Karte, oder Kreditkarte verloren hast, kannst du sofort per Fax unter Faxnummer: 116 116 abschicken, dort macht sperren.

 

Runterladen und dort ausdrucken machen, dann abfaxen: (neu Version 1.2. Juli 2008)

Sperr-Faxblatt für EC-Karte

Sperr-Faxblatt für Kreditkarte

 

 

Lies noch mehr im Internetseite: http://www.sperr-notruf.de


Der Vereinskonto hat sich Konto-Nummer geändert. Wer Beitrag für Mitglied oder Anzahlung für Ausflug usw. kann man überweisen, siehe unten:

neue Kontonummer: 34 000 866 99

Bankleitzahl: 170 550 50

Institut: Sparkasse Oder- Spree 

 !!! Bitte nicht vergessen mit Name und was Für (z.B: für Ausflug oder Beitrag)!!!

Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten- Selbsthilfe und Fachverbände e.V.

Aufruf

Immer mehr Krankenkassen, hauptsächlich die AOK, lehnen die Kostenübernahme von Lichtsignalanlagen ab. Vorerst geschah dies überwiegend in Bayern. Mittlerweile weitet sich diese Problematik auf das gesamte Bundesgebiet aus.

Herr Andreas Kammerbauer, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG), braucht von den Gehörlosen, Schwerhörigen und CI - Träger noch mehr Ablehnungsbescheide, um einen besseren Überblick über die Gewährungspraxis zu bekommen.

Ziel ist es, dass die Krankenkassen - wie früher - weiterhin

die Kosten für die Lichtsignalanlagen übernehmen.

Deshalb unsere Bitte schickt a l l e Ablehnungen, auch teilweise genehmigte, (Kopien, Name kann durchgestrichen werden), egal von welcher Krankenkasse, per Post an:

 

Herrn

Andreas Kammerbauer

stellvertretender Vorsitzender der DG

H.d. Hochstätte 2B

65239 Hochheim

oder per Fax: 06192 – 26289

oder per Email: info@bhsa.de


Welche Sendungen wünschst du beim Bayerischen Fernsehen mit Untertitel (UT) und/Oder Gebärdenspracheinblendung (GS)?

Anklicken: Umfrage


Der Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V. ist umgezogen.

 

Die neue Adressse läutet:

 

Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V.

Lipetzkerstr. 48

03048 Cottbus

 

Tel:  0355 – 72 95 890

Fax: 0355 – 22 77 9

Bild-Tel: 0355 – 72 99 02 77

E-Mail: Landesverband@gl-brandenburg.de


Alle wissen das jetzt die GEZ die Anträge für die RF-Befreiung annimmt und bearbeitet.

Von der GEZ bekommt ihr dann einen Bescheid, ob die RF-Befreiung weiter gewährt wird oder abgelehnt wird.

Früher konnte man gegen die Ablehnung einen Widerspruch schreiben, das gibt es nicht mehr.

Die Möglichkeit eines Widerspruchs bei GEZ wurde abgeschafft.

Der Behinderte Antragsteller muss jetzt Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, wenn er einen falschen Bescheid oder eine  Ablehnung bekommt.

Wenn er keine Klage macht, muss er künftig Rundfunk und Fernsehgebühren bezahlen.

Es ist noch nicht geklärt, wer die Kosten für das Gericht bezahlen muss.

( Info aus DSB-Report Nr. 5/05 )


  Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Ab 01.04.05 ist die GEZ (Gebühreneinzugzentrale) zuständig für die RF-Befreiung. 

Die Sozialämter sind nicht mehr zuständig

Anträge gibt es bei der GEZ 50656 Köln oder bei www.GEZ.de herunterladen ab Ende März  2005.

Wichtig: Es muss zum Antrag eine beglaubigte Kopie  des Schwerbehindertenausweises  beigelegt werden. Eine einfache Kopie wird nicht anerkannt.


Die Brandenburger Polizei hat auf ihrer Webseite: 

www.internetwache.brandenburg.de

www.polizei.brandenburg.de

auch eine Information über das Notfallfax für Gehörlose eingestellt. Wer es braucht, kann sich das Formular von hier downladen oder bei Frau Drescher im Büro abfordern.


Verein hat eigene neue e-Mailadresse: kv-glffo@web.de


Copyright © 2002 Kreisverband der Gehörlosen Frankfurt/Oder und Umgebung e.V.