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Wichtiges |
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Neue Version: http://www.sperr-notruf.de Wenn ihr Problem mit Telekom habt, es gibt einen spezielle Beratung / Service in DGS |
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Ab Juli 2005 Zum Beispiel, wenn du Handy, oder EC-Karte, oder Kreditkarte verloren hast, kannst du sofort per Fax unter Faxnummer: 116 116 abschicken, dort macht sperren.
Runterladen und dort ausdrucken machen, dann abfaxen: (neu Version 1.2. Juli 2008) Sperr-Faxblatt für EC-Karte Sperr-Faxblatt für Kreditkarte
Lies noch mehr im Internetseite: http://www.sperr-notruf.de Der Vereinskonto hat sich Konto-Nummer geändert. Wer Beitrag für Mitglied oder Anzahlung für Ausflug usw. kann man überweisen, siehe unten: neue Kontonummer: 34 000 866 99 Bankleitzahl: 170 550 50 Institut: Sparkasse Oder- Spree !!! Bitte nicht vergessen mit Name und was Für (z.B: für Ausflug oder Beitrag)!!! |
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Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten- Selbsthilfe und Fachverbände e.V. Aufruf Immer mehr Krankenkassen, hauptsächlich die AOK, lehnen die Kostenübernahme von Lichtsignalanlagen ab. Vorerst geschah dies überwiegend in Bayern. Mittlerweile weitet sich diese Problematik auf das gesamte Bundesgebiet aus. Herr Andreas Kammerbauer, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG), braucht von den Gehörlosen, Schwerhörigen und CI - Träger noch mehr Ablehnungsbescheide, um einen besseren Überblick über die Gewährungspraxis zu bekommen. Ziel ist es, dass die Krankenkassen - wie früher - weiterhin die Kosten für die Lichtsignalanlagen übernehmen. Deshalb unsere Bitte schickt a l l e Ablehnungen, auch teilweise genehmigte, (Kopien, Name kann durchgestrichen werden), egal von welcher Krankenkasse, per Post an:
Herrn Andreas Kammerbauer stellvertretender Vorsitzender der DG H.d. Hochstätte 2B 65239 Hochheim oder per Fax: 06192 – 26289 oder per Email: info@bhsa.de |
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Welche Sendungen wünschst du beim Bayerischen Fernsehen mit Untertitel (UT) und/Oder Gebärdenspracheinblendung (GS)? Anklicken: Umfrage |
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Der Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V. ist umgezogen.
Die neue Adressse läutet:
Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V. Lipetzkerstr. 48 03048 Cottbus
Tel: 0355 – 72 95 890 Fax: 0355 – 22 77 9 Bild-Tel: 0355 – 72 99 02 77 E-Mail: Landesverband@gl-brandenburg.de |
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Alle
wissen das jetzt die GEZ die Anträge für die
RF-Befreiung annimmt und bearbeitet. Von
der GEZ bekommt ihr dann einen Bescheid, ob die
RF-Befreiung weiter gewährt wird oder abgelehnt wird. Früher
konnte man gegen die Ablehnung einen Widerspruch
schreiben, das gibt es nicht mehr. Die
Möglichkeit eines Widerspruchs bei GEZ wurde abgeschafft. Der
Behinderte Antragsteller muss jetzt Klage
beim Verwaltungsgericht einreichen, wenn er
einen falschen Bescheid
Wenn
er keine Klage macht, muss er künftig Rundfunk und
Fernsehgebühren bezahlen. Es
ist noch nicht geklärt, wer die Kosten für das Gericht
bezahlen muss. (
Info
aus DSB-Report Nr. 5/05
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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Ab 01.04.05 ist die GEZ (Gebühreneinzugzentrale) zuständig für die RF-Befreiung. Die Sozialämter sind nicht mehr zuständig. Anträge gibt es bei der GEZ 50656 Köln oder bei www.GEZ.de herunterladen ab Ende März 2005. Wichtig: Es muss zum Antrag eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises beigelegt werden. Eine einfache Kopie wird nicht anerkannt. |
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Die Brandenburger Polizei hat auf ihrer Webseite: www.internetwache.brandenburg.de auch eine Information über das Notfallfax für Gehörlose eingestellt. Wer es braucht, kann sich das Formular von hier downladen oder bei Frau Drescher im Büro abfordern. |
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Verein hat eigene neue e-Mailadresse: kv-glffo@web.de |
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Copyright © 2002 Kreisverband der Gehörlosen Frankfurt/Oder und Umgebung e.V. |